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1318. o. T. o. O.

(doch vor Oktober 4).

Heinrich (Bischof von Breslau) benachrichtigt Ungenannte, dass der Meister und der Prior des Breslauer Mathiashospitals mit ihren übrigen Kreuzträgerbrüdern gegen ihn widerspenstig verblieben, ihr Hospital von ihm nicht visitiren lassen wollten, noch die vorgeschriebenen Termine wegen Vorlegung ihres Exemtionsprivilegs (s. 1318 Dez. 20) innegehalten hätten. Wegen dieser Halsstarrigkeit excommunicirt er den Meister und den Prior von St. Mathias und belegt das Mathiaskloster wie den Konvent mit dem Interdikt, welche Verhängung die Obgegenannten öffentlich bei St. Mathias und in ihren Kirchen verkündigen lassen sollen.

Formelbuch des Arnold von Protzan (Cod. dipl. Siles. V) S. 93. Die Datirung ist durch Okt. 4 gegeben. Vgl. auch oben Reg. 3793.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.